Fachanwalt für Erbrecht – Ihr Experte für den letzten Willen und die gerechte Nachlassregelung

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?
  3. Ausbildung und Qualifikation
  4. Typische Tätigkeitsbereiche eines Fachanwalts für Erbrecht
  5. Warum einen Fachanwalt beauftragen?
  6. Unterschied zwischen Allgemeinanwalt und Fachanwalt
  7. Der Fachanwalt in verschiedenen Erbfällen
  8. Erbauseinandersetzung – Ein komplexes Feld
  9. Beratung zu Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsansprüchen
  10. Internationale Erbfälle und EU-Erbrechtsverordnung
  11. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erbrecht
  12. Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung
  13. Erbschaftssteuer und steuerrechtliche Beratung
  14. Kosten und Gebühren eines Fachanwalts
  15. Wie finde ich den richtigen Fachanwalt für Erbrecht?
  16. Digitalisierung im Erbrecht
  17. Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen
  18. Fallbeispiele aus der Praxis
  19. Fazit

1. Einleitung

Der Tod ist ein sensibles Thema – aber eines, dem sich niemand entziehen kann. Mit dem Tod eines Menschen treten vielfältige rechtliche Fragestellungen auf, insbesondere im Hinblick auf das Vermögen, das dieser hinterlässt. Hier kommt der Fachanwalt für Erbrecht ins Spiel – ein hochspezialisierter Jurist, der sich mit den komplexen Regelungen rund um Nachlass, Testamente, Erbfolge und Pflichtteilsansprüche auskennt. Er steht sowohl Erblassern als auch Erben kompetent zur Seite.


2. Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat und von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Fachanwalt anerkannt wurde. Diese Qualifikation zeigt, dass der Anwalt über umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Erbrechts verfügt.

Der Titel „Fachanwalt“ ist geschützt und darf nur geführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – darunter umfassende praktische Fälle, theoretische Kenntnisse und regelmäßige Fortbildungen.


3. Ausbildung und Qualifikation

Voraussetzungen für den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“

Ein Anwalt muss für die Verleihung des Fachanwaltstitels:

  • Mindestens 120 praktische Fälle im Erbrecht innerhalb von drei Jahren nachweisen
  • Einen 160-stündigen Fachanwaltslehrgang absolvieren
  • Drei schriftliche Klausuren bestehen
  • Jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen

Dadurch wird sichergestellt, dass der Fachanwalt stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung ist – ein wichtiger Aspekt, denn das Erbrecht unterliegt ständigen Änderungen.


4. Typische Tätigkeitsbereiche eines Fachanwalts für Erbrecht

Ein Fachanwalt für Erbrecht befasst sich mit einer Vielzahl von Aufgaben. Zu den häufigsten Tätigkeiten gehören:

  • Beratung zur Testamentserstellung oder Erbverträgen
  • Nachlassplanung zur steuerlichen Optimierung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung in Erbauseinandersetzungen
  • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Erstellung und Prüfung von Vorsorgevollmachten
  • Beratung bei internationalen Erbfällen
  • Unterstützung bei Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckung

5. Warum einen Fachanwalt beauftragen?

Das deutsche Erbrecht ist komplex und für Laien kaum durchschaubar. Ein Fachanwalt kennt nicht nur das Gesetz, sondern auch die umfangreiche Rechtsprechung und die Besonderheiten einzelner Sachverhalte.

Vorteile eines Fachanwalts:

  • Spezialisiertes Fachwissen
  • Erfahrung aus zahlreichen Fällen
  • Sicherstellung einer rechtssicheren Nachlassregelung
  • Vermeidung von Familienkonflikten
  • Steuerliche Optimierung des Nachlasses
  • Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

6. Unterschied zwischen Allgemeinanwalt und Fachanwalt

Ein Allgemeinanwalt kann grundsätzlich ebenfalls im Erbrecht tätig sein. Doch während dieser möglicherweise nur gelegentlich einen Erbfall betreut, ist der Fachanwalt täglich mit Erbrechtsfragen beschäftigt. Das bedeutet:

VergleichAllgemeinanwaltFachanwalt für Erbrecht
SpezialisierungAllgemeinrechtlichTiefgreifend im Erbrecht
ErfahrungFallweiseÜber 100 Fälle nachgewiesen
FortbildungOptionalVerpflichtend, jährlich
AnerkennungKein TitelGeschützter Fachanwaltstitel

7. Der Fachanwalt in verschiedenen Erbfällen

Beispielhafte Szenarien:

  • Erblasser möchte ein Testament erstellen
    → Der Anwalt hilft, Formfehler zu vermeiden und individuelle Wünsche rechtssicher zu formulieren.
  • Erbe wird ausgeschlossen
    → Der Fachanwalt prüft die Pflichtteilsansprüche und setzt sie durch.
  • Erben streiten um Immobilien oder Unternehmensanteile
    → Der Anwalt vermittelt oder vertritt vor Gericht.
  • Unklare Erbfolge
    → Der Fachanwalt prüft das gesetzliche Erbrecht und übernimmt die Nachlassabwicklung.

8. Erbauseinandersetzung – Ein komplexes Feld

Eine der häufigsten Tätigkeiten ist die Begleitung von Erbauseinandersetzungen. Vor allem bei mehreren Erben („Erbengemeinschaft“) kann es schnell zu Konflikten kommen:

  • Unterschiedliche Meinungen zur Verwaltung
  • Uneinigkeit über den Verkauf von Nachlassgegenständen
  • Forderungen aus Pflichtteilsrechten

Hier hilft der Fachanwalt, eine faire und rechtlich saubere Lösung zu finden – idealerweise außergerichtlich, aber auch vor dem Nachlassgericht.


9. Beratung zu Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsansprüchen

Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses individuell. Ein Erbvertrag bindet vertraglich zwei oder mehr Parteien (z. B. Ehepartner). Doch auch wenn der letzte Wille eindeutig formuliert wurde, können Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder) Ansprüche geltend machen.

Der Fachanwalt klärt:

  • Wer Anspruch auf den Pflichtteil hat
  • Wie hoch dieser ist
  • Wie man Pflichtteilsansprüche reduzieren kann (z. B. durch lebzeitige Schenkungen)

10. Internationale Erbfälle und EU-Erbrechtsverordnung

Bei Auslandsvermögen, gemischten Nationalitäten oder Wohnsitz im Ausland ist besonderes Know-how gefragt. Der Fachanwalt kennt die Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) und berät zur Rechtswahl, Erbscheinsbeantragung und Nachlassabwicklung in mehreren Ländern.


11. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erbrecht

Ein Fachanwalt für Erbrecht berät häufig auch in angrenzenden Bereichen wie:

  • Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
  • Betreuungsverfügung: Wer soll meine rechtliche Betreuung übernehmen?
  • Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen will ich – oder nicht?

Diese Dokumente sind für eine vollständige Nachlassplanung essenziell.


12. Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung

Fachanwälte für Erbrecht verfügen oft über Zusatzausbildungen in Mediation. Denn in vielen Fällen ist es sinnvoller, Streitigkeiten innerhalb der Familie außergerichtlich zu klären. Eine Mediation spart Zeit, Geld und vor allem emotionale Belastung.


13. Erbschaftssteuer und steuerrechtliche Beratung

Die steuerliche Belastung kann bei größeren Nachlässen erheblich sein. Der Fachanwalt kooperiert oft mit Steuerberatern, um:

  • Steuerfreibeträge auszuschöpfen
  • Unternehmensnachfolge steuerlich zu optimieren
  • Schenkungen sinnvoll zu planen

Ein gut durchdachtes Konzept kann Erbschaftssteuer in Millionenhöhe vermeiden.


14. Kosten und Gebühren eines Fachanwalts

Die Abrechnung erfolgt entweder:

  • nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • oder per Honorarvereinbarung (z. B. Stunden- oder Pauschalhonorar)

Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (z. B. Höhe des Nachlasses). Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher maximal 190 € netto (zzgl. MwSt).


15. Wie finde ich den richtigen Fachanwalt für Erbrecht?

Tipps:

  • Achten Sie auf den offiziellen Titel „Fachanwalt für Erbrecht“
  • Persönliches Erstgespräch führen
  • Empfehlungen von Notaren, Steuerberatern oder Bekannten einholen
  • Mitgliedschaft in Fachvereinigungen wie DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)

16. Digitalisierung im Erbrecht

Die Digitalisierung macht auch vor dem Erbrecht nicht halt:

  • Digitale Testamente und Erbverträge
  • Nachlassregelung digitaler Konten
  • Online-Nachlassverzeichnisse
  • Digitale Kommunikation mit Behörden, Gerichten und Banken

Der Fachanwalt berät zu digitalen Nachlassfragen, die immer relevanter werden.


17. Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen

Wichtige Themen im aktuellen Erbrecht:

  • Reform des Betreuungsrechts (in Kraft seit 2023)
  • Diskussion um Pflichtteilsreform und digitale Nachlassvererbung
  • Zunahme von Patchwork-Familien, die neue erbrechtliche Herausforderungen mit sich bringen

Ein Fachanwalt ist stets auf dem neuesten Stand und kennt die Auswirkungen auf bestehende Testamente und Nachlassregelungen.


18. Fallbeispiele aus der Praxis

Fall 1: Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Ein Vater will seine Tochter enterben, bietet ihr aber eine Abfindung zu Lebzeiten an. Der Fachanwalt entwirft eine rechtssichere Verzichtserklärung.

Fall 2: Streit um das Elternhaus

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus. Einer möchte verkaufen, die anderen nicht. Der Anwalt vermittelt, organisiert ein Wertgutachten und erzielt eine gütliche Einigung.

Fall 3: Internationaler Nachlass

Ein Deutscher stirbt mit Immobilienbesitz in Spanien. Der Fachanwalt beantragt Erbscheine in beiden Ländern und wickelt den Nachlass grenzüberschreitend ab.


19. Fazit

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist weit mehr als ein juristischer Berater – er ist Vermittler, Stratege und Vertrauter in einer der emotionalsten Lebensphasen. Dank seiner fundierten Ausbildung, langjährigen Erfahrung und laufenden Fortbildung bietet er Sicherheit, Struktur und Gerechtigkeit in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.